AGB

1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Christiane Sauret, nachfolgend „Veranstalter“ gelten für alle Verträge zur Teilnahme an Trainings, Seminaren, Webinaren, Online- und Präsenzveranstaltungen, Beratungen und Coachings, Aufklärungsgespräche, Contenterstellung (nachfolgend „Veranstaltung“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit Christiane Sauret abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen

2.1 Der Veranstalter bietet sowohl Online-, als auch Präsenzveranstaltungen, Trainings, Webinare, Beratung, Coaching und die Erstellung von Content an. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Kurs- oder Leistungsbeschreibung, die mit dem Kunden im Vorfeld besprochen wurde. Zusätzliche und / oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.

2.2 Beratung und Coaching

Die angebotenen Leistungen – einschließlich individueller Beratungen, 1-zu 1-Coachings, Auswertungen von Blutanalyseergebnissen sowie der Vorbereitung auf ärztliche Gespräche – dienen ausschließlich der allgemeinen Information, Motivation und Unterstützung der Eigenverantwortung der Klientin bzw. des Klienten.

2.3 Keine heilberufliche Tätigkeit

Diese Leistungen stellen keine medizinische, psychotherapeutische oder heilberufliche Tätigkeit dar und ersetzen keine ärztliche Diagnose, Untersuchung oder Behandlung. Es werden keine Heilversprechen abgegeben. Sämtliche Inhalte und Empfehlungen beruhen auf wissenschaftlich fundierten, nicht-ärztlichen Erkenntnissen zu Gesundheitsförderung und Prävention.

2.4 Verantwortung der Klientin / des Klienten

Jede Klientin bzw. jeder Klient ist angehalten, gesundheitliche Beschwerden oder Veränderungen unverzüglich ärztlich abklären zu lassen und die Empfehlungen eigenverantwortlich umzusetzen. Bei bestehenden Erkrankungen oder laufender Medikation ist vor Beginn einer Beratung die Rücksprach mit einer Ärztin oder einem Arzt erforderlich.

2.5 Bei Online-Veranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt der Veranstalter dem Kunden vor Beginn einer Video-Konferenz eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei er sich hierfür auch der Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Video-Konferenz muss das System des Kunden bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Kunden auf der Website des Veranstalters mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Kunde die Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Kunden zurückzuführen sind.

2.6 Bei Präsenzveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Kunden und in von ihm hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.

2.7 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Kurs- oder Angebotsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.

2.8 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Lernerfolg / oder Unternehmenserfolg einstellt oder dass der Kunde ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat. Jegliche Weitergabe von Fachwissen oder Content, inhaltlicher Natur, durch den Kunden erfolgt in Eigenverantwortung.

2.9 Die vom Veranstalter übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

2.10 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, welche der Veranstalter erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum des Veranstalters. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist der Veranstalter nicht verpflichtet.

3) Vertragsschluss

3.1 Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen lediglich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots, nach erfolgter individueller Absprache mit dem Kunden.

3.2 Der Kunde kann ein Angebot, über das auf der Website des Veranstalters bereitgestellten Kontaktbutton, anfordern. Ferner kann der Kunde ein für ihn zugeschnittenes und auf seine Bedürfnisse erstelltes Angebot auch per E-Mail, postalisch oder telefonisch gegenüber dem Veranstalter einholen.

3.4 Bei Annahme des Angebotes in schriftlicher Form durch den Kunden wird das Angebot mit dem dadurch erfolgten Vertragsschluss vom Veranstalter gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Auftragsannahme / Angebotsannahme in Textform per Mail übermittelt.

3.6 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

4) Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters. Diese ist unter folgendem Link auffindbar und downloadbar: https://christiane-sauret.de/wp-content/uploads/2024/07/Widerrufsbelehrung-Musterformular.pdf

5) Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.

5.2 Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen sind nicht im Preis inbegriffen, sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt.

5.3 Rechnungen des Veranstalters sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

Der Veranstalter berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß §1 Diskontsatzüberleitungsgesetzt. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Veranstalter eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.

5.4 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Angebot des Veranstalters schriftlich mitgeteilt.

6) Eigentumsvorbehalt

Der Veranstalter behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen aus der Auftragsbeschreibung der Leistung bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Veranstalter zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.

Eine Weitergabe oder Vervielfältigung der Trainingsinhalte / Veranstaltungs- und Content-Inhalte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters und verbleiben im Eigentum des Veranstalters.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

7) Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl

7.1 Der Veranstalter kann für seine Kurse der Präsenzveranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Veranstalter hierauf im Rahmen der Kursbeschreibung ausdrücklich hinweisen.

7.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten. Entstandene Mehrkosten, die dem Veranstalter entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt, falls kein Ersatztermin für eine neue Veranstaltung festgelegt wird.

7.3 Macht der Veranstalter von seinem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Präsenzveranstaltung ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Verlangen unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

8) Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.

8.2 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

8.3 Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Kunde unverzüglich nach der Information des Veranstalters über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.

8.4 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.

9) Kündigung / Stornierung

9.1 Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag oder Vertrag zurück, kann der Veranstalter 80 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern.

9.2 Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

9.3 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.4 Der Veranstalter kann dem Kunden die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen in Zahlungsverzug ist.

10) Fachinformationen

10.1 Der Veranstalter stellt in den Präsenz- und Onlineveranstaltungen auf verlinkten Angeboten Informationen zu Arzneimitteln, Pflanzen, Drogen und Chemikalien zur Verfügung. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information. Einige Produkte sind nur auf ärztliche Verschreibung hin erhältlich, der Erwerb anderer Produkte kann an bestimmte Voraussetzungen (z.B. Sachkunde) gebunden sein. Hierauf wird jedoch in der Regel nicht gesondert hingewiesen.

10.2 Die Informationen und Hinweise sind nicht zur vollständigen medizinischen Information gedacht. Bei Gesundheitsproblemen ist immer ein Arzt oder eine Ärztin, um Rat zu fragen. Der Veranstalter bietet weder individuelle Diagnosen noch patientenspezifische Behandlungsempfehlungen.

10.3 Vollständige medizinische Informationen zu Arzneimittel, z.B. zu deren Wirkungen und Nebenwirkungen, sollten stets im persönlichen Gespräch mit dem verordnenden Arzt/der verordnenden Ärztin oder entsprechenden Fachpersonen erhalten werden.

10.4 Medizinisch-pharmazeutische Fachkreise finden umfassende medizinische Informationen zu den Produkten in deren Fachinformationen. Die Fachinformationen zu einem Produkt können sich zwischen verschiedenen Ländern unterscheiden. Daher sollte immer überprüft werden, ob die für das betreffende Land geeignete Fachinformation vorliegt.

10.5 Weder garantiert noch behauptet der Veranstalter, dass die Informationen auf der Internetseite, in den Präsenz- und Online-Veranstaltungen oder zusammengefassten eigenen Fachinformationen / Content für Unternehmen zu bestimmten Fachthemen richtig oder vollständig sind. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Fehler oder Auslassungen. Daher sollten alle Vertragspartner und alle damit verbundenen Angebote und Services die Inhalte der Veranstaltungen, Trainings und Contenterstellung stets mit Vorsicht einschätzen. Vor dem Gebrauch oder Einsatz von Produkten aus dem RX-, OTC- oder NEM-Bereiches und Inhalten der Trainings ist stets die den Produkten beigegebene Gebrauchsanweisung zu beachten.

10.6 Ziel des Veranstalters ist es nicht, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf, den Verbrauch oder die Anwendung von Arzneimitteln zu fördern. Der Veranstalter macht keine Therapieempfehlungen.

10.7. Der Veranstalter, Kooperationspartner und / oder Freelancer übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Grundsätzlich kann jede dargestellte Information Fehler enthalten, falsch, veraltet und unvollständig sein. Haftungsansprüche gleich welcher Art gegen den Veranstalter, Kooperationspartner oder Freelancern, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für per Telefon, Brief, E-Mail oder anderweitig erteilte Auskünfte und Trainings.  

11) Nutzungsrechte & geistiges Eigentum

Sämtliche im Rahmen eines gebuchten Auftrages durch Angebotsannahme erarbeiteten Inhalte, Konzepte, Module, Visualisierungen, Methoden, Unterlagen sowie begleitende Materialien (z. B. Workbooks, Präsentationen, Claims, Infokarten) bleiben – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – geistiges Eigentum von Christiane Sauret.

Eine Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe oder eigenständige Durchführung durch Dritte ist ausschließlich im Rahmen der durch Christiane Sauret begleiteten Schulungsmaßnahmen zulässig.

Rechtsgrundlage: §§ 2, 31 UrhG (Urheberrechtsgesetz).

Weitergehende Nutzungen, insbesondere zur eigenständigen oder kommerziellen Verwertung, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.

12) Abgrenzung vom Fernunterricht gemäß FernUSG

Die angebotenen Schulungs- und Trainingsmaßnahmen stellen keinen Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dar. Es erfolgen weder Lernerfolgskontrollen noch Abschlussprüfungen, ebenso wenig wird ein Abschlusszertifikat im Sinne des FernUSG ausgestellt. Die Inhalte dienen der praxisorientierten Weiterbildung und werden in einem begleiteten Rahmen mit direkter Interaktion (z. B. Workshops, Online-Meetings) erbracht.

Rechtsgrundlage & BGH-Urteil:

BGH, Urteil vom 15.04.1999, Az. I ZR 56/97 – „Fernunterricht ist nur anzunehmen, wenn Lehrmaterial zur selbständigen Bearbeitung überlassen wird und eine Kontrolle des Lernerfolgs erfolgt.“

13) Hinweis zu Reise- und Übernachtungskosten

Fahrt-, Flug-, Bahn- sowie etwaige Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand separat in Rechnung gestellt, oder nach vereinbarten Spesenpauschale abgerechnet nach jeweiliger Absprache. Ein gesondertes Angebot hierzu erfolgt nach Rücksprache und dient lediglich der groben Orientierung, da die finalen Kosten im Vorfeld nicht exakt kalkulierbar sind. Für den An- und Abreisetag wird jeweils ein halber Tagessatz berechnet, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

14) Haftung

Der Veranstalter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

14.1 Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

14.2 Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

14.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter, Freelancer und Partner.

Die Schadensersatzpflicht des Veranstalters ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

14.5 Haftungsausschluss bei Beratung und Coaching:

Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für gesundheitliche, körperliche oder sonstige Folgen, die aus der Umsetzung oder Nichtumsetzung der im Rahmen der Beratung gegebenen Informationen resultieren. Eine Haftung besteht ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

15) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

16) Schlussbestimmungen

Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Veranstalter wird dem Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.

Filmprojekt

Ein besonderer Meilenstein war die Beratung und Betreuung eines Filmprojekts zum Schwerpunkt Wechseljahre mit public:Health, das Gesundheitswissen emotional erfahrbar macht und sowohl Apotheke als auch Arbeitgeber erreicht.

Pod- und Videocast-Formate

Abgerundet wird der Projektbereich durch die Entwicklung und Umsetzung verschiedener Podcastformate:
„Du & dein Körper“ by Christiane Sauret sowie „Pharma Quick – Higher Inspiration Talk“, in Zusammenarbeit mit den Apothekerinnen Sabine Herbst und Monika Raulf.
Beide Formate zeigen moderne Gesundheitskommunikation in ihrer lebendigen, alltagsnahen und inspirierenden Form.

Online-Lernplattform

Darüber hinaus umfasst die Arbeit redaktionelle Tätigkeiten für eine pharmazeutische Online-Lernplattform, bei der medizinisches Fachwissen didaktisch aufbereitet und in strukturierte Lernpfade überführt wurde.

Strategie-Workshops:

Für ein mittelständisches, international tätiges Pharmaunternehmen wurden ein Strategieworkshop mit Schwerpunkt Neurodermitis und medizinische Hautpflege sowie ein Marketing- und Strategieworkshop im Bereich Frauengesundheit für ein international tätiges Pharmaunternehmen realisiert.

Ausbildung „Digital-technische Assistenten“

Parallel dazu wurde – in Kooperation mit digifort gGmbH – die Mitentwicklung und Durchführung der Ausbildung „Digital-technische Assistenten im Gesundheitswesen / Schwerpunkt Apotheke“ umgesetzt, ein Projekt im Auftrag des Landes Hessen, das Maßstäbe in digitaler Gesundheitsbildung setzt.

Lern- und Transferstärken-Programme für die stationäre Altenpflege

Im Bereich Pflege entstanden Aktivierungsprogramme für Pflegekräfte (Pflegefachfrau / Pflegefachmann), die den Umgang mit Mehraufwänden und UAW (Unerwünschten Arzneimittel Wirkungen) erleichtern und die Versorgungsqualität in der Pflege verbessern. Ziel war es die Mehraufwände, die durch nicht erkannte Nebenwirkungen und UAW zu reduzieren.

Firmenbetreuung Female Health & BGM

Im Bereich betriebliche Gesundheit entstand die Firmenbetreuung im Bereich Fe:male Health mit aragona, die Wechseljahre in den Arbeitskontext und das BGM integriert.

Brand-Management

Darüber hinaus wurde der Aufbau eines Start-ups im Bereich Apotheke und Pflege begleitet – mit Schwerpunkt auf Markenentwicklung und Brandmanagement.

Produktentwicklung

Weitere Projekte umfassen die Entwicklung eines digitalen Gesundheitsordners als Eigenmarkenprodukt einer Apotheke im Schwerpunkt Betreuungsrecht, die Konzeption eines Lernspiels für Pflegekräfte (Das Spiel mit den Nebenwirkungen), sowie Vitalstoff-Lernkonzepte für Apotheken, die Mikronähstoffe in den Teams stärken.

On-Demand-Programme:

Entstanden sind unter anderem On-Demand-Programme für Apotheken und Pharmaunternehmen, die Fachwissen digital verfügbar machen und Teams im Alltag entlasten.